fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: Daniel Möller / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Alltagshilfen
  3. Fahrdienst

Fahrdienst

Frau
Christiane Steinhäuser

Telefon: 02264 20134 33
Fax: 02264 20134 30
steinhaeuser@oberberg.drk.de

Scharder Str. 41b
51709 Marienheide

Fahrdienst

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Die Fahrdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) machen mobil. Aktiv sein, ohne wenn und aber im Alter, mit unserem Fahrdienst kein Problem!

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen, mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.  Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

Mit uns bleiben Sie mobil

Die Fahrdienste ermöglichen praktisches und bequemes Reisen, ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl. 

Wir ermöglichen den Weg zur Arbeit und den Arztbesuch sowie eine Stipp-Visite bei Freunden und vieles mehr, wie z.B.:

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge (siehe auch Betreutes Reisen)
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Kosten

Kosten und Informationen zum Behindertenfahrdienst:

Behindertenfahrten müssen durch den Oberbergischen Kreis beantragt und genehmigt werden. Nach Bewilligung einer Fahrgenehmigung durch den Oberbergischen Kreis stehen unseren Kunden bis zu 8 Fahrten pro Monat zur Verfügung. Der Eigenanteil dieser Fahrten beträgt 2,50 € pro Fahrt.
Nähere Informationen zu den anteiligen Fahrkosten erfahren Sie bei uns oder beim Oberbergischen Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, Amt 50, Frau Thomas, Tel: 02261/88 50 20.

Kosten und Informationen zum Fahrdienst (Mietwagen)

Für Fahrten, die nicht vom Oberbergischen Kreis bewilligt und finanziert werden, steht der sogenannte Mietwagen zur Verfügung. Hier werden die Kosten kilometergenau von Haustüre zu Haustüre abgerechnet.

Sie zahlen also nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Fahrt kostet, rufen Sie uns gerne an!

 

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.