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Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für Betriebe

Ansprechpartner

Frau
Andrea Janto

Tel: 02264 20134 24
Fax: 02264 20134 30
janto[at]oberberg.drk(dot)de

Scharder Str. 41b
51709 Marienheide

Der Rotkreuzkurs Erste-Hilfe-Fortbildung wendet sich grundsätzlich an alle interessierten Betriebshelfer, die bereits in den letzten 2 Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können. Da Ersthelfer selten Gelegenheit haben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste-Hilfe-Training erforderlich. Dieses gewährleistet mehr Sicherheit zur Durchführung aller Maßnahmen auch in schwierigen Notfallsituationen. In Form von Fallbeispielen und vielen praktischen Übungen werden alle Bereiche der Ersten Hilfe noch einmal aufgefrischt.

Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe

 

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Rotkreuz Erste-Hilfe-Fortbildung 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Fortbildung für alle Betriebshelfer mit einem Erste Hilfe Kurs innerhalb von 2 Jahren
Rotkreuzkurs EH Fit X Unterrichtseinheiten Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen aktivitäten für Erste Hilfe interessieren. 
Rotkreuzkurs EH am Kind 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • Unfallkasse NRW
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen. Link
  • Alle anderen Berufsgenossenschaften
    nutzen Sie bitte unser Abrechnungsformular Download