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  1. Erste Hilfe-Kurse
  2. Allgemeine Informationen
  3. AGB Kurse
  • § 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote im Bereich Breitenausbildung des DRK-Kreisverband Oberbergischer Kreis e.V. (im Folgenden Anbieter genannt). Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
    2. Die Referenten des Anbieters sind nicht berechtigt, mündliche und/oder schriftliche Vereinbarungen mit den Teilnehmenden zu treffen.
  • § 2 Anmeldung
    1. Der Vertrag kommt aufgrund der Anmeldung des Teilnehmenden (Angebot) und nachfolgender Bestätigung des Anbieters (Annahme) zustande, beides bedarf der Textform und ist ausschließlich über unsere Webseite www.oberberg.drk.de oder im Buchungssystem unseres Externen Anbieters Hiorg Server möglich. Für betriebliche Erste-Hilfe-Kurse kann von der Regelung abgesehen werden, sofern eine Gruppe von Teilnehmern angemeldet wird; Anmeldungen sind grundsätzlich in Textform vorzunehmen. Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies in Textform mitgeteilt. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sein.
    2. Anmeldungen zu den Seminaren müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, sowie E-Mailadresse. Für die Richtigkeit der Daten ist der Teilnehmende bzw. das Unternehmen verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht, wenn der Teilnehmende bzw. das Unternehmen keine konkreten oder falsche Daten übermittelt hat und dadurch auf den Teilnahmebestätigungen falsche Angaben verzeichnet werden.
  • § 3 Kosten

    Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Seminar-/ Lehrgangspreise.. Diese sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können.

  • § 4 Zahlungen, Zahlungsbedingungen und Verzug
    1. Der Teilnehmende ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss zu bezahlen.
    2. Von Privatkunden sind die Gebühren für die Kurse spätestens am Kurstag zu entrichten. Am Kurstag selbst besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder per Rechnung in diesem Fall wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen des Fremdanbieters zur Zahlungsabwicklung.
    3. Wünscht eine Firma für ihre Teilnehmer die Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger, so sind die notwendigen Abrechnungsunterlagen des Unfallversicherungsträgers spätesten am Veranstaltungstag vollständig ausgefüllt im Original vorzulegen. Sollte eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger aus solchen Gründen nicht möglich sein, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so wird das Kursentgelt für die nicht abrechenbaren Teilnehmer der buchenden Firma gemäß aktueller Kurspreiseliste für Selbstzahler in Rechnung gestellt.
    4. Von Unternehmen sind Rechnungen über Gebühren zu Kursen sofort nach Rechnungsstellung auf eines der in der Rechnung genannten Konten des Anbieters zu bezahlen. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer verbucht werden. Ist eine Abrechnung der Kosten mit einem Dritten (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger) vereinbart, haftet der Teilnehmende (bzw. der Auftraggeber) sofern die Abrechnung über den Dritten scheitert.
  • § 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
    1. Bei Erste-Hilfe-Kursen (betrieblich und privat) kann der Einzelteilnehmer bis 7 Werktage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Abmeldung 6 bis 3 Werktage vor Kursbeginn, so behalten wir uns eine Entschädigung von 80% des Kursentgelts vor. Erfolgt die Abmeldung 2 oder weniger Werktage vor Kursbeginn, wird das gesamte Kursentgelt in Rechnung gestellt.
    2. Wird vom Anmeldenden ein ganzer Kurs gebucht (z.B. im Betrieb des Anmeldenden), besteht für den Anmeldenden ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor Kursbeginn. Bei einem Rücktritt bis 1 Wochen vor Kursbeginn wird eine Entschädigung von 80% des Tagessatzes erhoben, bei späterem Rücktritt fällt pauschal eine Entschädigung von 100% des Tagessatzes je Veranstaltungstag an.
    3. Für alle übrigen Leistungen des Anbieters gelten im Fall des Rücktritts eines oder mehreren Teilnehmenden folgende pauschale Entschädigungen als vereinbart: Rücktritt (a) vom 24. bis 13. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 50% des nichtrabattierten Kursentgelts, (b) vom 12. bis 7. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 80% des nichtrabattierten Kursentgelts und (c) vom 6. Werktag vor Veranstaltungsbeginn bis zur Veranstaltung 100% des nichtrabattierten Kursentgelts. In den Fällen der Absätze 1 bis 3 muss die Abmeldung in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang per Mail an ausbildung(at)oberberg.drk[dot]de beim Anbieter. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig – gemäß den genannten Regelungen – zurückerstattet.
  • § 6 Rücktritt des Anbieters

    Der Anbieter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen (z.B. Nichterreichen einer Teilnehmerzahl von 12 , Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt). Bereits vom Teilnehmenden oder von einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Anbieter bestehen nicht.

  • § 7 Rücktritt aus anderen Gründen
    1. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmenden / des Betriebes aus anderen Gründen ist generell nur zulässig, wenn dies durch geltende Rechtsgrundlagen gegeben ist.
    2. Ein Rücktritt aufgrund von Infektionsgeschehen gemäß IfSG ist nur möglich, wenn die Durchführung von Lehrgängen gesetzlich untersagt wird. Solange kein Verbot zur Durchführung besteht, wird der Kurs durch den Anbieter unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Will der Kunde dennoch vom Kurs zurücktreten gelten die Bedingungen unter §5..
  • § 8 Änderung der Veranstaltung
    1. Geringfügige Änderungen der angebotenen Veranstaltung, die nicht deren zugesagten Inhalt betreffen, z.B. ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf, berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Der Anbieter ist außerdem befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmer zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Drittunternehmer zustande.
    2. Kann der Kurs nicht durchgeführt werden, weil die im Vorfeld schriftlich abgestimmten Rahmenbedingungen nicht erfüllt werden (beispielsweise die Raumgröße entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben), sind die Kosten im vollen Umfang vom Auftraggeber zu zahlen
  • § 9 Volljährigkeit / Einverständnis eines Erziehungsberechtigten

    Der Teilnehmende versichert, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss auf Wunsch vorgelegt werden.

  • § 10 Kursgestaltung/ Weisungsbefugnis des Referenten
    1. Die Veranstaltungen des Anbieters zeichnen sich durch ein besonderes, sehr handlungsorientiertes pädagogisches Konzept aus. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmende dieses Konzept an und erklärt sich bereit, durch aktive Mitarbeit dieses Kurskonzept zu unterstützten. Den Aufforderungen des Referenten zur Mitarbeit, sowie seinen Verhaltens- und Sicherheitshinweisen ist Folge zu leisten.
    2. Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des Anbieters. Dieses wird vom jeweiligen Referenten ausgeübt.
    3. Bei Nichtbefolgung wird der Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen. Eine Bescheinigungsverpflichtung des Anbieters besteht in diesem Fall nicht. Eine Rückerstattung des Teilnehmerentgelts ist ausgeschlossen.
  • § 11 Besondere Regelungen für Buchungen ganzer Kurse (Außer Haus Kurse)
    1. MINDESTTEILNEHMERZAHL: Für Außer-Haus-Kurse gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern bei Kursen mit Kursdatum montags bis freitags und 15 Teilnehmern bei Kursen an Samstagen. Auf Kundenwunsch kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Teilnehmergebühren für die fehlenden Teilnehmer aufzuzahlen.
    2. KURSMATERIAL / KURSRÄUMLICHKEITEN: Das Kursmaterial wird vom Veranstalter mitgebracht. Wird der Kursraum vom Kunden gestellt, sorgt dieser für ausreichend Stühle, eine Projektionsfläche und den entsprechenden Platz für praktische Übungen.
    3. KURSE IN BETRIEBLICHER ERSTER-HILFE: Handelt es sich bei dem Kurs um eine Ausbildung oder Fortbildung in betrieblicher Erster Hilfe, so sind die räumlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger (siehe DGUV Grundsatz 304-001 Abs. 2.3) zwingend vom Kunden zu gewährleisten.
    4. Missachtung der Voraussetzungen des Abs. 3 führt im Zweifel zur Nichtanerkennung des Kurses durch die Berufsgenossenschaft. Der Anbieter behält sich vor, in diesen Fällen vom Kunden eine Entschädigung analog §5 Satz 2 zu erheben.
  • § 12 Teilnahmebestätigung / Zertifikat
    1. Jeder Teilnehmende eines Lehrgangs erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts bzw. bei Unternehmen das Vorliegen der vollständigen Abrechnungsunterlagen im Original, eine gültige Unterschrift des Teilnehmenden in der Teilnehmerdokumentation
    2. Ersatz-/ Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende und ein zurückliegendes Jahr werden gegen eine Gebühr von 10,00 EUR inkl. MwSt. und Versand ausgestellt. Die Gebühr ist im Voraus auf unser Konto unter Angabe des Namens, Geburtsdatums, sowie dem Begriff „Ersatzbescheinigung“ zu überweisen
    3. Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/ Zweitbescheinigungen sind neben dem entsprechenden schriftlichen Antrag und der Zahlung der Gebühr im Voraus, die Angabe ihres vollständigen Namens, des Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums.
    4. Prüfen Sie bitte ihre Angaben bevor Sie die Vorauszahlung tätigen. Sollten die Angaben fehlerhaft sein und dadurch keine Bescheinigung ausgestellt werden, so wird Ihnen die Gebühr unter Ziffer 2 nicht erstatte. Es handelt sich hier um eine Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand.
  • § 13 Haftung
    1. Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
    2. Beschädigt ein Teilnehmender während eines Lehrgangs die ihm angebotenen Räumlichkeiten oder Unterrichtsgegenstände, so hat er für den Schaden aufzukommen. Ausnahme hier, stellt der übliche Materialverschleiß innerhalb einer Übungssequenz dar.
  • § 14 Datenspeicherung
    1. Der Teilnehmende erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung, zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken sowie für spätere Teilnehmerinformationen in EDV System des Anbieters gespeichert werden.
    2. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
    3. Eine Weitergabe der durch den Anbieter gespeicherten Daten an Dritte  erfolgt nur im Rahmen der oben genannten Zwecke.
  • § 15 Film-, Foto-, und Sprachaufnahmen

    Während des Kurses ist es dem Teilnehmenden nicht gestattet vom Referenten, den Teilnehmenden, dem Kursraum und den Lehrgangsinhalten Aufnahmen in jeglicher Form digital oder analog anzufertigen. Der Verstoß gegen die Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte wird zur Anzeige gebracht.

  • § 16 Urheberrecht
    1. Die vom Anbieter herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen – unabhängig vom verwendeten Medium- stehen exklusiv dem Teilnehmenden zu Verfügung.
    2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung vom Anbieter vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben werden. Der Anbieter behält sich insoweit alle Recht vor.
  • § 17 Preis- und Leistungsübersicht

    Es gilt die jeweils aktuell gültige angehängte Preis-/Leistungsübersicht

  • § 18 Salvatorische Klausel

    Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

  • § 19 Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist Gummersbach.

Preis -/ Leistungsübersicht im Bereich Breitenausbildung

  • Betriebliche Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung

    Betriebliche Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung 
    Entspricht den Anforderungen an betriebliche Ersthelfer (gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1). In der Regel werden diese  Kurse über die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen abgerechnet.

    Öffentliche Kurse des Anbieters

    • Barzahlung im Kurs                                   55,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    • Rechnungsstellung                                    55,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    • Bei fehlgeschlagener Abrechnung mit einer Berufsgenossenschaft / Unfallkasse  55,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)

    Komplett-Kurs am Wunschtermin (keine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) (15-20 Teilnehmende)

    • Tagessatz* je Kurstag In den Räumlichkeiten der Anbieters 825,00 Euro
    • In den Räumlichkeiten des Kunden**     825,00 Euro
  • Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind für Privatpersonen (entspricht nicht der FeV)

    Öffentliche Kurse des Anbieters

    • Barzahlung im Kurs 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    • Rechnungsstellung für Einrichtungen 60,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)

    Komplett-Kurs am Wunschtermin (15-20 Teilnehmer)

    • Tagessatz* je Kurstag In den Räumlichkeiten der Anbieters 900,00 Euro
    • In den Räumlichkeiten des Kunden** 900,00 Euro
  • Erste Hilfe bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter

    Eltern/Großelternkurs 3UE, max. Gruppengröße 10 Personen pro Teilnehmer 30.00 €

  • Sonstige Leistungen des Anbieters
    1. Zusendung einer Ersatzbescheinigung gem. §12 10,00 Euro
  • Rotkreuz Erste Hilfe Ausbildungen für Privatpersonen (z.B. gemäß § 19 FeV)

    Entspricht den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung.

    Öffentliche Kurse des Anbieters

    • Barzahlung im Kurs 55,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    • Rechnung  55,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)

     

    Komplett-Kurs am Wunschtermin (15-20 Teilnehmer)

    • Tagessatz* je Kurstag In den Räumlichkeiten der Anbieters 825,00 Euro
    • In den Räumlichkeiten des Kunden**    825,00 Euro
  • Rotkreuzkurs Fresh-Up Erste Hilfe (Standard oder Kind, Sport, etc.)

    Kursdauer 3-4 Stunden / die wichtigsten Inhalte der Ersten Hilfe nach Wahl

     

    Fresh-Up-Kurs mit Standartinhalten der Ersten Hilfe am Wunschtermin  (max. 20 Teilnehmer)

    • Tagessatz* je Kurstag In den Räumlichkeiten der Anbieters 550,00 Euro
    • In den Räumlichkeiten des Kunden** 575,00 Euro

     

    Fresh-Up-Kurs mit Spezialinhalten (Kind, Sport, etc.) am Wunschtermin  (max. 20 Teilnehmer)

    • Tagessatz* je Kurstag In den Räumlichkeiten der Anbieters 550,00 Euro
    • In den Räumlichkeiten des Kunden** 575,00 Euro
  • Brandschutzhelfer Ausbildung

    Entspricht den Anforderungen der DGUV information 205-023 und der Arbeitstättenregel ASR 2.2

    Öffentliche Kurse des Anbieters

     

    • Barzahlung im Kurs 95,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)
    • Rechnungsstellung für Einrichtungen 95,00 Euro (Kursentgelt je Teilnehmenden)

     

    Komplett-Kurs am Wunschtermin (max. 15-20 Teiln.)

    • In den Räumlichkeiten des Kunden**   1425,00 Euro Tagessatz* je Kurstag