Kostenübernahme über Unfallversicherungsträger / BG
Sollten Sie Fragen zur Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern / Berufsgenossenschaften haben können Sie sich gerne bei uns melden.
Wichtig: Letztendlich liegt aber die Verantwortung zur Beibringung anrechnungsfähiger Unterlagen bei Ihnen. Diese müssen am Kurstag bei uns vorliegen. Ist das nicht der Fall, erlauben wir uns, Ihnen als Buchenden den Kurs gemäß unserer Preisliste in Rechnung zu stellen. Ein nachträgliches Einreichen der Unterlagen ist leider nicht möglich.
In der Regel werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft / dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Abrechnungsformular bzw. einen Gutschein. Wenn Sie sich über unsere Homepage zu einem Lehrgang anmelden, senden wir Ihnen das Abrechnungsformular automatisch zu.
Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, hier muss ein Gutschein beantragt werden:https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe?searchTerm=Erste%20Hilfe
- BG Gesundheit und Wohlfahrt, die Aus- bzw. Fortbildung muss im Vorfeld genehmigt werden und es ist ein separates Abrechnungsformular erforderlich. Dies können Sie hier beantragen: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe
- Unfallkasse NRW, für die Aus- und Fortbildung muss vier Wochen vor dem Lehrgang ein Gutschein beantragt werden. Die Gutscheine können Sie hier beantragen: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/formulare/erste-hilfe-formulare.html
- Unfallkasse Bund und Bahn, für die Abrechnung benötigen Sie zusätzlich zum Formular eine Genehmigungsnummer. Diese müssen Sie sechs Wochen vor dem Lehrgang beantragen: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/antrag/