Sie möchten Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden lassen und möchten diese Schulung in Ihren Räumen durchführen? Grundsätzlich ist dies möglich, aber aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Mindestteilnehmerzahl: Für In-House-Schulungen gilt eine generelle Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmer bei Kursen mit Kursdatum montags bis freitags und 15 Teilnehmern bei Kursen an Samstagen sowie Sonntage. Auf Kundenwunsch kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Teilnehmergebühren für die fehlenden Teilnehmer aufzuzahlen, in diesem Fall darf die Teilnehmerzahl von 10 Personen nicht unterschritten werden.
- Kursmaterial / Kursräumlichkeiten: Das Kursmaterial wird vom Veranstalter mitgebracht. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss wenigstens 50 m² aufweisen, ohne Tische. Im Übrigen müssen die Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Diese ist unter www.baua.dezu finden
- Stornierungsmöglichkeiten: Details zu Stornierungsrichtlinien finden Sie in unseren AGB.
- Kosten: Die Kursgebühren können anteilig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen werden. Für genauere Details finden Sie die Informationen in unseren AGB.