Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Ansprechpartner
Frau
Andrea Janto
Tel: 02264 20134 24
Fax: 02264 20134 30
janto[at]oberberg.drk(dot)de
Scharder Str. 41b
51709 Marienheide
Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.
In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:
Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.
Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.
Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?
Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Übersicht über Kurse für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Kurs | Dauer | Inhalt |
---|---|---|
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichts-Einheiten | Grund-Lehrgang für alle. Voraussetzung für den Führer-Schein. Pflicht für Übungs-Leiter in Sport-Vereinen und betriebliche Erst-Helfer |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind | 9 Unterrichts-Einheiten. Eine Einheit geht 45 Minuten.Mit Pausen. | Erste Hilfe bei Kinder-Not-Fällen und Kinder-Krankheiten |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe im Sport | 9 Unterrichts-Einheiten | Besonderer Kurs für Erste Hilfe im Sport.Gut geeignet für die Frei-Zeit und für Not-Fälle am Arbeits-Platz.Für diesen Kurs müssen Sie schon den Basis-Kurs in Erste Hilfe gemacht haben. |
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - Unfallkasse NRW
Sie müssen dort einen Gutschein beantragen. Link - Alle anderen Berufsgenossenschaften
nutzen Sie bitte unser Abrechnungsformular Download