Kostenübernahme über Unfallversicherungsträger / BG

Sollten Sie Fragen zur Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern / Berufsgenossenschaften haben können Sie sich gerne bei uns melden.

Wichtig: Letztendlich liegt aber die Verantwortung zur Beibringung anrechnungsfähiger Unterlagen bei Ihnen. Diese müssen am Kurstag bei uns vorliegen. Ist das nicht der Fall, erlauben wir uns, Ihnen als Buchenden den Kurs gemäß unserer Preisliste in Rechnung zu stellen. Ein nachträgliches Einreichen der Unterlagen ist leider nicht möglich.

In der Regel werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft / dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Abrechnungsformular bzw. einen Gutschein. Wenn Sie sich über unsere Homepage zu einem Lehrgang anmelden, senden wir Ihnen das Abrechnungsformular automatisch zu.

Für folgende Berufsgenossenschaften gelten Sonderregelungen: